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Leistungsvertrag zwischen öffentlichem Leistungsträger und Einrichtungsträger einer Behinderteneinrichtung als echter Vertrag (Vorvertrag) zugunsten Dritter

FamilienrechtFelicitas Parapatis (Glosse)FamZ 2006/77FamZ 2006, 208 - 210 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Der Träger einer Behinderteneinrichtung kann auf Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung ein über den den Kostenbeitrag hinausreichendes Entgelt für gesetzlich nicht normierte Zusatzleistungen fordern, selbst wenn der Kostenbeitrag den getätigten Aufwand nur aliquot abdeckt.

LGZ Wien 09.02.2006, 36 R 27/06x

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