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Begriff der Freiheitsbeschränkung bei Verabreichung von Medikamenten; ernstliche und erhebliche Gefährdung; Dokumentation; Determinierung der Zulässigerklärung

FamilienrechtFamZ 2006/79FamZ 2006, 220 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Das Gericht kann nur die Zulässigkeit einer Freiheitsbeschränkung, nicht aber einer bestimmten Medikation prüfen. Die Sturzgefährdung einer demenz- und osteoporosekranken Bewohnerin ist als ernstliche und erhebliche Gefährdung zu qualifizieren. Der telos der in § 6 Abs 1 HeimAufG normierten Dokumentationspflicht liegt in der späteren Nachprüfbarkeit. Die Zulässigerklärung der Anbringung eines Therapietisches für drei Monate ist hinreichend bestimmt.

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