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Betrauung des Jugendwohlfahrtsträgers mit der Obsorge für ausländische unbegleitete Minderjährige

FamilienrechtFamZ 2006/85FamZ 2006, 237 - 239 Heft 4 v. 1.12.2006

Art 8 MSA; § 213 ABGB

Die Bestellung einer obsorgebefugten Person für einen minderjährigen Asylwerber ohne Begleitung ist notwendig. Die Antragslegitimation besitzt der Jugendwohlfahrtsträger jenes Sprengels, in dem sich der Minderjährige zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung aufgehalten hat.

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