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Betrauung des Jugendwohlfahrtsträgers mit der Obsorge für ausländische unbegleitete Minderjährige; selbständige Verfahrensfähigkeit eines Mj über 14 Jahren

FamilienrechtRobert Fucik (Glosse)FamZ 2006/86FamZ 2006, 239 - 240 Heft 4 v. 1.12.2006

Art 8 MSA; § 213 ABGB; § 104 AußStrG

Die selbständige Verfahrensfähigkeit der über 14 Jahre alten minderjährigen Asylwerber besteht für alle Angelegenheiten der Pflege, Erziehung und der gesetzlichen Vertretung .

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