§ 1295 ABGB
Die Geburt eines unerwünschten, aber gesunden Kindes infolge der unterlassenen Aufklärung über das Erfordernis von Nachuntersuchungen nach einer Vasektomie kann nicht als Schaden qualifiziert werden.
§ 1295 ABGB
Die Geburt eines unerwünschten, aber gesunden Kindes infolge der unterlassenen Aufklärung über das Erfordernis von Nachuntersuchungen nach einer Vasektomie kann nicht als Schaden qualifiziert werden.