§ 140 ABGB
Entstehende Fahrtkosten für die Ausübung des Besuchsrechts haben auch bei großer Entfernung zwischen den Wohnsitz des Unterhaltsschuldners und des -gläubigers keine Konsequenzen für die Unerhaltsbemessungsgrundlage.
OGH 21.06.2006, 7 Ob 102/06k