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Inkognitoadoption gefährdet nicht das Kindeswohl

FamilienrechtChrista Zemanek (Glosse)FamZ 2006/74FamZ 2006, 201 Heft 4 v. 1.12.2006

§ 181 ABGB; § 163a ABGB; § 88 AußStrG; § 104 AußStrG; § 37 PStG

Da Adoptivkindern ab 14 Jahren ein Einsichtnahmerecht in den gerichtlichen Adoptionsakt eingeräumt wird, steht das Kindeswohl einer Inkognitoadoption nicht entgegen.

OGH 10.08.2006, 2 Ob 129/06v

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