§ 181 ABGB; § 184 ABGB; § 184a ABGB; § 185a ABGB; § 211 ABGB
Die Eltern eines Findelkindes trifft zur Geltendmachung ihrer Einwilligung in die Adoption des Findelkindes eine Verpflichtung zur Meldung binnen 6 Monaten.
§ 181 ABGB; § 184 ABGB; § 184a ABGB; § 185a ABGB; § 211 ABGB
Die Eltern eines Findelkindes trifft zur Geltendmachung ihrer Einwilligung in die Adoption des Findelkindes eine Verpflichtung zur Meldung binnen 6 Monaten.