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Inkognitoadoption Eltern eines Findelkindes müssen sich innerhalb von 6 Monaten zur Ausübung des Zustimmungsrechts zu dessen Adoption melden

FamilienrechtChrista Zemanek (Glosse)FamZ 2006/73FamZ 2006, 200 - 201 Heft 4 v. 1.12.2006

§ 181 ABGB; § 184 ABGB; § 184a ABGB; § 185a ABGB; § 211 ABGB

Die Eltern eines Findelkindes trifft zur Geltendmachung ihrer Einwilligung in die Adoption des Findelkindes eine Verpflichtung zur Meldung binnen 6 Monaten.

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