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Bei Unterhaltsbemessung sind nur die dem Beklagten tatsächlich zufließenden Mittel zu berücksichtigen

FamilienrechtFamZ 2006/59FamZ 2006, 172 Heft 3 v. 1.9.2006

§ 66 EheG; § 382 Z 8 lit a EO

Der Unterhaltsschuldner ist zur Einklagung einer laut Kollektivvertrag möglichen höheren Entlohnung nicht verpflichtet.

OGH 26.04.2006, 7 Ob 13/06x

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