§ 66 EheG; § 382 Z 8 lit a EO
Der Unterhaltsschuldner ist zur Einklagung einer laut Kollektivvertrag möglichen höheren Entlohnung nicht verpflichtet.
OGH 26.04.2006, 7 Ob 13/06x
§ 66 EheG; § 382 Z 8 lit a EO
Der Unterhaltsschuldner ist zur Einklagung einer laut Kollektivvertrag möglichen höheren Entlohnung nicht verpflichtet.
OGH 26.04.2006, 7 Ob 13/06x