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§ 97 ABGB begründet einen familienrechtlichen Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten auf Benützung

FamilienrechtAstrid Deixler-Hübner (Glosse)FamZ 2006/60FamZ 2006, 172 - 173 Heft 3 v. 1.9.2006

§ 97 ABGB; § 81 EheG

Eine während des Scheidungsverfahrens geschlossene Vereinbarung über das Wohnungsnutzungsrecht des Ehepartners räumt diesem einen familienrechtlichen Nutzungsanspruch ein, behält die Rechtsgültigkeit für ein nachfolgendes Aufteilungsverfahren aber nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Antragstellung des Nutzungsberechtigten.

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