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Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Urkundenfälschung

Familienrecht(Glosse)FamZ 2006/41FamZ 2006, 104 - 105 Heft 2 v. 1.5.2006

§ 74 EheG; § 49 EheG

Da die Fälschung einer Urkunde keine schwere Eheverfehlung gegenüber dem Unterhaltsschuldner darstellt, hat sie auch keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs zur Folge.

OGH 29.03.2006, 3 Ob 245/05h

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