§ 75 EheG; § 562 Abs 1 ZPO
Der OGH beschreibt die Charakteristika einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und betont die grundsätzliche Unentgeltlichkeit der in der Lebenspartnerschaft erbrachten Leistungen.
§ 75 EheG; § 562 Abs 1 ZPO
Der OGH beschreibt die Charakteristika einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und betont die grundsätzliche Unentgeltlichkeit der in der Lebenspartnerschaft erbrachten Leistungen.