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Unterhaltsprozentsätze dienen nur als Orientierungswerte; Aufteilung einer Einmalzahlung nach den Umständen des Einzelfalls; schlüssige Unterhaltsvereinbarung Unterhaltsverzicht

FamilienrechtFamZ 2006/44FamZ 2006, 106 Heft 2 v. 1.5.2006

§ 94 ABGB

Ein konkludenter Unterhaltsverzicht ist zwar möglich; die Entgegennahme von Wirtschaftsgeld in einer bestimmten Höhe kann aber nicht als schlüssige Unterhaltsvereinbarung qualifiziert werden. Eine einmalige Zuwendung (in concreto: Jubiläumszuwendung) erfordert eine einzelfallbezogene Teilung.

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