§ 94 ABGB
Ein konkludenter Unterhaltsverzicht ist zwar möglich; die Entgegennahme von Wirtschaftsgeld in einer bestimmten Höhe kann aber nicht als schlüssige Unterhaltsvereinbarung qualifiziert werden. Eine einmalige Zuwendung (in concreto: Jubiläumszuwendung) erfordert eine einzelfallbezogene Teilung.