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Ehegattenunterhaltsanspruch besteht unabhängig von der Aufnahme einer Haushaltsgemeinschaft

FamilienrechtFamZ 2006/43FamZ 2006, 105 Heft 2 v. 1.5.2006

§ 94 ABGB; § 90 ABGB; § 292 ASVG

Die Begründung einer Haushaltsgemeinschaft durch die Ehepartner hat keine Außenwirkungen auf Rechtspflichten dritter Personen. Der schlechter verdienende Ehepartner besitzt einen Unterhaltsanspruch, der bei der Berechnung der Ausgleichszulage als sonstiges Einkommen zu behandeln ist.

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