Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit dem Problem auseinander, ob die Betrauung eines Sachwalters ausschließlich mit der Aufgabe der Personensorge zulässig ist. Er geht näher auf die Personensorge iSd § 282 ABGB und des iSd § 273 ABGB ein. Die Grundlage seines Beitrages bilden die Entscheidungen des LG Feldkirch vom 3.1.2006, 3 R 321/05 und des LG Klagenfurt 1.12. 2005, 4R 425/05z.