Zusammenfassung: Das LG Klagenfurt hält die Bestellung eines Sachwalters nur für den Bereich der Personensorge für zulässig.
LG Klagenfurt 01.12.2005, 4R 425/05z (nicht rechtkräftig)
Rechtsgrundlagen: § 282 ABGB
Zusammenfassung: Das LG Klagenfurt hält die Bestellung eines Sachwalters nur für den Bereich der Personensorge für zulässig.
LG Klagenfurt 01.12.2005, 4R 425/05z (nicht rechtkräftig)
Rechtsgrundlagen: § 282 ABGB