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Keine perpetuatio fori im Anwendungsbereich des HESÜ

RechtsprechungJudikaturThomas TraarEF-Z 2026/75EF-Z 2026, 142 - 144 Heft 3 v. 24.4.2026

§§ 29, 109, 110 JN; §§ 7, 45, 116a, 119, 120, 125 AußStrG; Art 5, 12, 22 HESÜ; Art 5, 14 KSÜ

Im Anwendungsbereich des HESÜ gibt es keine perpetuatio fori.

Mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Vertragsstaat des HESÜ geht die Zuständigkeit nach Art 5 HESÜ - auch noch im Rechtsmittelverfahren und bis zur Rechtskraft der Entscheidung - verloren.

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