Auch in erbrechtlichen Belangen tritt die Notwendigkeit einer gesteigerten Einzelfallgerechtigkeit deutlich zutage. Für eine fallorientierte Prüfung eines ordre public-Verstoßes ist eine flexible Vorgangsweise vonnöten. Die Aufmerksamkeit könnte über das fremde Erbrecht hinaus anderen geldwerten Ausgleichsmechanismen gelten. Einigkeit besteht darüber, dass die Wirkung des ordre public-Verstoßes bedeutsam ist, kommt es doch darauf an, ob sich bspw gesetzlich verankerte Diskriminierungen auf das Ergebnis der Anwendung des fremden Rechts auswirken. Die Forderung, dass die Vorbehaltsklausel nur ausnahmsweise herangezogen werden darf, ist auch in anderen Ländern unbestritten.

