Der Beitrag behandelt die Vollstreckung eines Schiedsspruchs, der auf ausdrücklichen Wunsch der Parteien anhand der islamischen Rechtsvorschriften (Ahlus-Sunnah wal-Jamaah) nach Billigkeit ergangen ist. Untersucht werden die unterschiedlichen Vorgaben für die Anwendung und Wahl fremden Rechts im Bereich der staatlichen und der Schiedsgerichtsbarkeit sowie die aktuellen Entwicklungen der Rsp zur Vorbehaltsklausel (ordre public) mit Schwerpunkt auf dem Familienrecht.

