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Welche Zustellung löst den Beginn der Rekursfrist für den Rechtsbeistand aus?

RechtsprechungJudikaturThomas TraarEF-Z 2026/23EF-Z 2026, 43 - 45 Heft 1 v. 18.12.2025

§§ 46, 116a, 119 AußStrG

Erhebt der Rechtsbeistand auf expliziten Auftrag der betroffenen Person - gleich einem selbst gewählten Vertreter - ein Rechtsmittel, so beginnt die Rechtsmittelfrist mit der Zustellung der bekämpften Entscheidung an die betroffene Person.

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