§§ 138, 181 ABGB
Das Recht des Kindes auf Bildung verlangt eine Abwägung zwischen elterlichen Erziehungsmethoden und Weltanschauungen mit dem Recht des Kindes auf eine ordentliche Ausbildung und dem Anspruch des Staates, seinen Bürgern die Teilhabe an gesellschaftlichen Institutionen zu ermöglichen.

