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Auskunftserteilung und Eidesleistung

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2025/86EF-Z 2025, 187 - 188 Heft 4 v. 23.6.2025

Art XLII EGZPO

Der Beklagte, der im Rahmen einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO mit Teilurteil zur Auskunftserteilung verhalten wird, kann (und muss) diese Verpflichtung (selbstverständlich) - um einer Exekution zuvorzukommen - freiwillig erfüllen. Dafür bedarf es nicht der Einbindung des Gerichts. Vielmehr ist die Auskunft durch entsprechende (im Regelfall schriftliche) außergerichtliche Mitteilung des Schuldners an den Gläubiger zu erteilen.

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