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Haben erwachsene schutzberechtigte Personen doch kein Recht auf unvernünftige Entscheidungen?

RechtsprechungJudikaturThomas TraarEF-Z 2025/56EF-Z 2025, 130 - 131 Heft 3 v. 23.4.2025

§§ 167, 241, 258 ABGB

Wird über den bereits zur Klagsführung pflegschaftsgerichtlich genehmigten Anspruch eine Verfügungshandlung (hier Vergleich) vorgenommen, so erfordert dies eine erneute Genehmigung.

Finanziellen Aspekten, hier dem Prozesskostenrisiko, kommen bei der Genehmigung einer Prozesshandlung besondere Bedeutung zu.

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