vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bild weg, Unterhalt ebenso

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2025/54EF-Z 2025, 127 - 128 Heft 3 v. 23.4.2025

§ 94 ABGB

Auch schwere Verfehlungen gegen die wirtschaftliche Sphäre des Ehepartners können den Unterhaltsanspruch verwirken. Dabei sind auch die Auswirkungen auf dessen Interessen zu berücksichtigen.

Die Unterschlagung eines wertvollen Bildes des unterhaltspflichtigen Ehegatten stellt selbst dann eine Unterhaltsverwirkung dar, wenn dieses eheliche Errungenschaft gewesen sein sollte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!