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Das Ausreiseverbot - Eingriff in die Obsorge und dennoch gelinderes Mittel zu deren Entziehung?

RechtsprechungJudikaturReinhard HuterEF-Z 2025/51EF-Z 2025, 119 - 122 Heft 3 v. 23.4.2025

§§ 162, 181 ABGB; § 107 AußStrG

Das Verbot der Ausreise mit dem Kind bedeutet eine Beschränkung der mit der (Mit-)Obsorge verbundenen Rechte in Bezug auf die Aufenthaltsbestimmung.

Gegenstand eines Verfahrens über einen derartigen Antrag ist eine Teileinschränkung der Obsorge in Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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