§§ 87, 97 EheG
Die Ausnahme der Ehewohnung von der Nachkontrolle in § 97 Abs 2 EheG gilt für alle Arten von Ehewohnungen, also auch für eine Ehewohnung, die zur ehelichen Errungenschaft gehört (Errungenschaftsehewohnung).
Nur die rechtliche Zuordnung der Ehewohnung durch Vorausvereinbarung ist "korrekturresistent"; eine Vorausvereinbarung über den Ausgleich für die Errungenschaftsehewohnung fällt demgegenüber unter das Billigkeitskorrektiv des § 97 Abs 2 EheG.

