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Umfassender Änderungsvorbehalt: Kein Vermögensopfer!

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2025/19EF-Z 2025, 34 - 37 Heft 1 v. 17.12.2024

§§ 781 f ABGB

Ein umfassender, vom Erblasser alleine auszuübender Änderungsvorbehalt in allen Punkten in der Stiftungserklärung steht der Erbringung des Vermögensopfers im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 zur Gänze entgegen.

2 Ob 66/24f

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