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Investitionen nach Auszug aus der Ehewohnung - Wer bekommt die Wertsteigerung?

RechtsprechungJudikaturThomas SchoditschEF-Z 2025/9EF-Z 2025, 20 - 22 Heft 1 v. 17.12.2024

§§ 81 ff EheG

Bewertungsstichtag für das aufteilungsunterworfene Vermögen ist der Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz.

Nachträgliche, ohne besonderes Zutun der beiden Ehegatten eingetretene Wertsteigerungen sind zugunsten beider Teile zu berücksichtigen.

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