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Wohnvorteil(e) im Unterhaltsrecht

ServiceteilAufsatzEdwin GitschthalerEF-Z 2024/134EF-Z 2024, 287 - 288 Heft 6 v. 24.10.2024

A Auf Seiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten/Kindes

Der UhBer bedarf regelmäßig nicht mehr des gesamten festgesetzten GeldUh, um seinen vollständigen Uh zu decken, wenn er nicht für die Kosten seiner Wohnversorgung aufzukommen hat, weil

der UhPfl die (fiktiven) (FN 1) Mietkosten der Wohnung (Haus) trägt oder

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