A Auf Seiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten/Kindes
Der UhBer bedarf regelmäßig nicht mehr des gesamten festgesetzten GeldUh, um seinen vollständigen Uh zu decken, wenn er nicht für die Kosten seiner Wohnversorgung aufzukommen hat, weil
der UhPfl die (fiktiven) (FN 1) Mietkosten der Wohnung (Haus) trägt oder

