Der Beitrag versucht aufzuzeigen, dass sich das dem Schadenersatzrecht entlehnte Konzept der kenntnisabhängigen Verjährung nicht eins zu eins auf typische Probleme im Erbrecht (insb Informationsdefizite in Bezug auf den Nachlass oder Schenkungen) übertragen lässt. Weiters wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen das Erbrecht schon während des Verlassenschaftsverfahrens verjähren kann. Außerdem setzt sich der Beitrag kritisch mit der E 2 Ob 175/22g zur Verjährung erbrechtlicher Ansprüche bei der postmortalen Abstammungsfeststellung auseinander.

