Das Lucidum Intervallum ist allgemein bekannt und wohl jedem ein Begriff. An ihm verdeutlicht sich, dass althergebrachte Krankheitsvorstellungen von Juristinnen und Juristen nicht immer mit dem medizinischen Verständnis von psychiatrischen Gutachten übereinstimmen. Der folgende Beitrag zeigt, dass das Lucidum Intervallum zwar ein geflügelter und anschaulicher Terminus ist, jedoch zu einer reinen Denkfigur ohne Mehrwert verkommen ist, der den Blick für das Wesentliche versperrt. Getrost kann sich die Juristerei davon verabschieden.

