ERV 2021; § 7 ZustG
Die Zustellung durch die Gerichte ist ein hoheitlicher Vorgang. Die Zustellnormen sind zwingendes Recht, sodass ihre Einhaltung vom Gericht von Amts wegen zu überwachen ist. Sie können deshalb auch nicht durch eine Vereinbarung zwischen Postzusteller und Empfänger geändert werden.

