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Aufhebung letztwilliger Verfügung durch Scheidungsklage

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2024/103EF-Z 2024, 232 - 233 Heft 5 v. 21.8.2024

§ 725 ABGB

Auch in einer letztwilligen Verfügung, die vor Eingehen der Ehe oder Lebensgemeinschaft errichtet wurde, muss schon im Interesse der Rechtssicherheit zumindest angedeutet sein, dass die Zuwendung nicht auf einer persönlichen Nahebeziehung beruht.

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