vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufhebung letztwilliger Verfügung durch Scheidungsklage

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2024/103EF-Z 2024, 232 - 233 Heft 5 v. 21.8.2024

§ 725 ABGB

Auch in einer letztwilligen Verfügung, die vor Eingehen der Ehe oder Lebensgemeinschaft errichtet wurde, muss schon im Interesse der Rechtssicherheit zumindest angedeutet sein, dass die Zuwendung nicht auf einer persönlichen Nahebeziehung beruht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!