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Landwirtschaftlicher Betrieb und Scheidung

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2024/95EF-Z 2024, 219 - 221 Heft 5 v. 21.8.2024

§§ 1266, 1478 ABGB

§ 1266 ABGB regelt einen Sonderfall für den Widerruf von Ehepakten. Diese Regelung gilt analog auch für ehepaktähnliche Schenkungen (hier: eines landwirtschaftlichen Gutes als Unternehmen) zwischen Ehegatten oder Brautleuten. In einem solchen Fall handelt es sich um einen gesonderten Schenkungswiderruf ("Schenkungswiderruf im weiteren Sinn").

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