vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nacheheliche Aufteilung: Manifestationsbegehren und Kontenregisterauszug

RechtsprechungJudikaturViviane VelisekEF-Z 2024/94EF-Z 2024, 218 - 219 Heft 5 v. 21.8.2024

Art XLII Abs 1 Fall 2 EGZPO; §§ 81 ff EheG

Wenn eine Partei von der Verschweigung oder Verheimlichung des aufzuteilenden Vermögens vermutlich Kenntnis hat, kann sie gem Art XLII Abs 1 Fall 2 EGZPO beantragen, dass mittels Vorlage eines Kontenregisterauszugs Vermögen offengelegt wird. Das dadurch offenbarte Vermögen kann der nachehelichen Vermögensaufteilung unterzogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!