Durch die Einführung der nicht-medizinisch unterstützten Fortpflanzung fanden auch zwei neue Zustimmungserklärungen - die des Wunschelternteils und die des Samenspenders - Einzug ins Abstammungsrecht. Im Beitrag wird untersucht, welche Voraussetzungen für deren wirksame Abgabe vorliegen müssen, welche Widerrufs- und Anfechtungsmöglichkeiten bestehen und welche Rechtsfolgen eine fehlende oder fehlerhafte Zustimmungserklärung hat.

