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"Uneinheitliches" Testament: Keine Haftung des Testamentserrichters!

RechtsprechungJudikaturAndreas TschugguelEF-Z 2024/83EF-Z 2024, 185 - 187 Heft 4 v. 27.6.2024

§ 579 ABGB

Gründet sich der Rechtswidrigkeitsvorwurf auf die Behauptung der unrichtigen Anwendung gesetzlicher Bestimmungen, so ist - bei Unklarheiten über die Tragweite des Wortlauts und fehlender einschlägiger Spruchpraxis - ein Verschulden nur dann anzunehmen, wenn bei pflichtgemäßer Überlegung das erzielte Auslegungsergebnis nicht mehr als vertretbar bezeichnet werden kann.

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