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Der aufteilungsrechtliche Verkehrswert

RechtsprechungJudikaturEdwin GitschthalerEF-Z 2024/74EF-Z 2024, 173 - 174 Heft 4 v. 27.6.2024

§§ 81, 82 EheG

Unter bestimmten Umständen kann auch eine in die Ehe eingebrachte Liegenschaft (die grds nach § 82 Abs 1 Z 1 EheG davon ausgenommen ist) der Aufteilung in natura unterliegen, insbesondere dann, wenn die auf eheliche Beiträge zurückzuführende Wertschöpfung erheblich überwiegt.

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