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Replik der Arglist im Unterhaltsverfahren

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/91EF-Z 2021, 219 - 221 Heft 5 v. 6.9.2021

§ 1501 ABGB

Die Verjährungseinrede verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Fristversäumnis des Unterhaltsberechtigten auf ein Verhalten seines Gegners zurückzuführen ist.

1 Ob 10/21h

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