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(Sehr) alte Hüte neu aufgesetzt

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/90EF-Z 2021, 219 Heft 5 v. 6.9.2021

§§ 57, 59 Abs 2 EheG

Die Formulierung in § 59 Abs 2 EheG ("nach Ablauf der Fristen des § 57") erfasst eindeutig auch die Zehn-Jahres-Frist des § 57 Abs 2 EheG.

1 Ob 80/20a

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