vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Scheidungsfolgenvergleich in der Urkundensammlung

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2021/71EF-Z 2021, 163 - 165 Heft 4 v. 21.6.2021

Art 8 EMRK

Das Erfordernis der Vorlage des vollständigen Scheidungsfolgenvergleichs für ein Grundbuchsgesuch fällt in den Anwendungsbereich des Art 8 EMRK. Die nationalen Gerichte haben eine verfahrensrechtliche Verpflichtung, eine umfassende Prüfung der Rechte von Antragstellern im Grundbuchsverfahren zum Schutz der Achtung ihres Privatlebens vorzunehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!