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Die Zeugungsvermutung nach dem Tod des Mannes Zugleich eine Besprechung der E 4 Ob 131/20y

EF Kurz gesagtAufsatzAlexander WilfingerEF-Z 2021/51EF-Z 2021, 115 - 116 Heft 3 v. 26.4.2021

Die Zeugungsvermutung nach dem Tod des Mannes - Zugleich eine Besprechung der E 4 Ob 131/20y (FN 1)

Ausgangspunkt

Die gerichtl Vaterschaftsfeststellung auf Antrag des Kindes setzt entweder den Beweis der Vaterschaft (§ 148 Abs 1 ABGB) oder den Beweis voraus, dass der Mann der Mutter im kritischen Zeitraum (180 bis 300 Tage vor der Geburt) beigewohnt hat.

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