Die Zeugungsvermutung nach dem Tod des Mannes - Zugleich eine Besprechung der E 4 Ob 131/20y (FN 1)
Ausgangspunkt
Die gerichtl Vaterschaftsfeststellung auf Antrag des Kindes setzt entweder den Beweis der Vaterschaft (§ 148 Abs 1 ABGB) oder den Beweis voraus, dass der Mann der Mutter im kritischen Zeitraum (180 bis 300 Tage vor der Geburt) beigewohnt hat.