Ein spanisches Gericht hat im Herbst 2020 eine verschiedengeschlechtliche Ehe annulliert und den Ehemann zu Schadenersatz in Höhe von € 3.000,- verurteilt. (FN 1) Grund: Der Ehemann hatte der Ehefrau seine Bisexualität nicht vor der Eheschließung offengelegt.
Abstract aus EF-Z bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.