Der vorliegende Beitrag (FN ) befasst sich mit der bisher weitgehend unbeachtet gebliebenen Frage (FN ) der Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen (gesetzlichen Erbansprüchen gem §§ 730, 775 Abs 2 ABGB sowie Pflichtteilsansprüchen) bei posthumer Vaterschaftsfeststellung. (FN )
Schlagwörter: