§ 231 ABGB
Wird dem unterhaltspflichtigen Vater von dem Staat, in dem er seine Arbeitsleistungen zu erbringen hat (hier: Katar), kostenlos eine Wohnung zur Verfügung gestellt, so erhöht sich seine Unterhaltsbemessungsgrundlage um den fiktiven Mietwert dieser Wohnung.
Hat er keinen Einfluss darauf, welche Wohnung ihm zur Verfügung gestellt wird, ist der fiktive Mietzins heranzuziehen, den er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine seinem Lebensstandard entsprechende angemessene kleinere Wohnung zahlen müsste.