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Keine Erbunwürdigkeit trotz Rücktritts vom Versuch einer strafbaren Handlung

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/112EF-Z 2020, 271 - 276 Heft 6 v. 16.10.2020

§ 539 ABGB

Ein strafbefreiender Rücktritt von einer versuchten strafbaren Handlung steht der Annahme von Erbunwürdigkeit iSd § 539 ABGB entgegen.

2 Ob 100/19y

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