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Genehmigungsvorbehalt

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/111EF-Z 2020, 269 - 271 Heft 6 v. 16.10.2020

§ 242 Abs 2 ABGB

Bei der Anordnung eines Genehmigungsvorbehaltes iSd § 242 Abs 2 ABGB ist eine genaue Formulierung geboten bzw muss der Umfang bestimmt bezeichnet werden, was auch den Genehmigungsvorbehalt für Verfahrenshandlungen bei Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten betrifft.

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