1. § 97 Abs 2 AußStrG
Der Versagungsgrund des § 97 Abs 2 AußStrG ist zwar von Amts wegen zu prüfen, es gelten aber die allgemeinen Beweislastregeln.
2. § 98 Abs 2 AußStrG
1. § 97 Abs 2 AußStrG
Der Versagungsgrund des § 97 Abs 2 AußStrG ist zwar von Amts wegen zu prüfen, es gelten aber die allgemeinen Beweislastregeln.
2. § 98 Abs 2 AußStrG