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Ukrainische Scheidung in drei Akten

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/43EF-Z 2020, 93 - 94 Heft 2 v. 20.2.2020

1. § 97 Abs 2 AußStrG

Der Versagungsgrund des § 97 Abs 2 AußStrG ist zwar von Amts wegen zu prüfen, es gelten aber die allgemeinen Beweislastregeln.

2. § 98 Abs 2 AußStrG

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