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Bloße Vermögensverwaltung kein Unternehmen!

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2020/9EF-Z 2020, 24 - 27 Heft 1 v. 20.12.2019

§§ 81 ff EheG

Während der Ehe angesammelte Liegenschaften, die vermietet werden, sind in aller Regel aufzuteilende eheliche Ersparnisse.

Soweit für die Vermögensverwaltung Dritte beigezogen werden, stellt dies kein Spezifikum unternehmerischer Tätigkeit dar.

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