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Manifestationsbegehren

RechtsprechungJudikaturN. N.EF-Z 2019/149EF-Z 2019, 266 Heft 6 v. 17.10.2019

§§ 81 ff EheG; Art XLII EGZPO

Die Verpflichtung des Ehegatten, Auskunft über das im Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft in seinen Händen befindliche Vermögen zu geben, kann (auch) mittels Manifestationsbegehrens durchgesetzt werden.

1 Ob 45/19b

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